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3. Zwischenbericht 2017
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Table of contents for the 3. Zwischenbericht 2017 report

3. Zwischenbericht 2017
SchlüsselkennzahlenGeschäftsentwicklung Konzern
ZusammenfassungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseGeldflüsseBilanzAusblick
Konsolidierter Zwischenabschluss (verkürzt und ungeprüft)
Konsolidierte Erfolgsrechnung (verkürzt und ungeprüft)Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konsolidierte Bilanz (verkürzt und ungeprüft)Konsolidierte Geldflussrechnung (verkürzt und ungeprüft)Konsolidierte Eigen­kapital­veränderungs­rechnung (ungeprüft)
Anhang zum Zwischenabschluss (verkürzt und ungeprüft)
1 Grundsätze der Rechnungslegung2 Segmentinformationen3 Finanzertrag und Finanzaufwand4 Anteile an assoziierten Gesellschaften5 Finanzielle Verbindlichkeiten6 Rückstellungen7 Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen8 Dividendenausschüttung9 Finanzinstrumente10 Nahe stehende Unternehmen und Personen11 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Weitere Informationen
AktieninformationQuartalsübersicht 2016 und 2017
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1 Grundsätze der Rechnungslegung

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende ungeprüfte konsolidierte Zwischenabschluss umfasst die Swisscom AG und alle ihre direkt und indirekt durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise kontrollierten Tochter­gesellschaften (im Weiteren als Swisscom bezeichnet). Der konsolidierte Zwischenabschluss für die neun Monate, die am 30. September 2017 abgeschlossen wurden, wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard «IAS 34 Zwischen­berichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellten kon­solidierten Jahresrechnung gelesen werden. Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung 2016 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung sowie den neu ab 1. Januar 2017 anwendbaren Änderungen in den Rechnungs­legungsgrundsätzen erstellt.

Die Erstellung des konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Ein­schätzungen und Annahmen zu treffen. Änderungen von Einschätzungen und Annahmen werden in der Berichts­periode angepasst, in der sich die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen ge­ändert haben.

Swisscom ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen die Erbringung von Dienstleistungen keinen bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres unterliegt. Die Ertragssteuern werden basierend auf einer Schätzung des für das Gesamtjahr er­warteten Ertragssteuersatzes berechnet. Für den konsolidierten Zwischenabschluss wurde ein Währungsumrechnungskurs CHF/EUR von 1,146 als Stichtagskurs (31. Dezember 2016 CHF/EUR 1,074) und 1,097 als Durchschnittskurs (Vorjahr CHF/EUR 1,094) ver­wendet.

Änderungen in den Rechnungs­legungs­grund­sätzen

Ab 1. Januar 2017 wendet Swisscom verschiedene Änderungen der bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen an, welche keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis oder die Finanzlage des Konzerns haben.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 muss IFRS 15 «Umsätze aus Verträge mit Kunden» zwingend angewendet werden. IFRS 15 wird die nachfolgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern­abschluss von Swisscom haben:

  • Bei Mehrkomponentenverträgen (Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Mobilfunkgerät) ist eine Umverteilung des Umsatzes auf die vorab gelieferte Komponente (Mobilfunkgerät) vor­zunehmen, so dass die Umsätze zeitlich früher erfasst werden. Die Umsatzhöhe bleibt über die Vertragslaufzeit unverändert.
  • An Händler gezahlte Provisionen (Kundengewinnungskosten) sowie Kosten für Router und Set-Top-Boxen (Vertragserfüllungskosten) werden aktiviert und über die Vertragslaufzeit als Aufwand erfasst.

Swisscom wird IFRS 15 durch Anpassung des Eigenkapitals in Höhe des kumulativen Effekts ab dem 1. Januar 2018 anwenden (kumulative Methode). Auf den Zeitpunkt der Erstanwendung erhöhen sich die Vermögenswerte und das Eigenkapital aufgrund der Aktivierung von vertraglichen Ver­mögenswerten und Kundengewinnungskosten. Die Analyse der finanziellen Auswirkungen aus der Implementierung des neuen Standards ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist eine verlässliche Schätzung der quantitativen Effekte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Siehe Erläuterung 3.22 der konsolidierten Jahresrechnung 2016 für weitere Informationen zu den Änderungen in den International Financial Reporting Standards und Interpretationen, die zwingend ab dem Geschäftsjahr 2018 oder später anwendbar sind.