1 Rechnungslegungsgrundsätze
Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung 2022 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung sowie den nachfolgend beschriebenen Änderungen erstellt.
Ab 1. Januar 2023 wendet Swisscom verschiedene Änderungen der bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen an, welche keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis oder die Finanzlage des Konzerns haben. Zudem berücksichtigt Swisscom ab 2023 bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts für die Umsatz- und Kostenerfassung einzelner Roaming-Verträge, die Mindestgarantien enthalten, neben den vertraglich vereinbarten Preisen neu auch andere Faktoren, wie Marktbedingungen und weitere unternehmensspezifische Faktoren. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Durch die Änderung verminderten sich der Umsatz und die direkten Kosten für die ersten sechs Monate 2022 um je CHF 27 Mio. (Gesamtjahr je CHF 61 Mio.).