Änderungen in der Rechnungslegung
Swisscom wendet IFRS 16 «Leasingverhältnisse» ab dem 1. Januar 2019 an. IFRS 16 hat im Allgemeinen folgende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen:
- Der Leasingnehmer muss für sämtliche Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfassen. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnissen.
- Der bisher als operativer Aufwand ausgewiesene Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen wird durch Abschreibungen und Zinsen ersetzt. Dies führt zu einer wesentlichen Erhöhung des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA). Auf Stufe Reingewinn ist der Ergebniseffekt gering.
- Die Bilanzierung von zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten führt zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung.
- Die Anwendung von IFRS 16 hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Geldflüsse.
IFRS 16 hat auf die finanzielle Berichterstattung von Swisscom folgende Auswirkungen:
- Swisscom wendet IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 an. Die Konzernrechnung des Vorjahres wurde nicht angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden per 1. Januar 2019 zusätzliche Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte von rund CHF 1,3 Mrd. erfasst.
- Bezogen auf das Geschäftsjahr 2018 hätte die Anwendung von IFRS 16 zu einer Erhöhung des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) um rund CHF 0,2 Mrd. und zu höheren Abschreibungen und Zinsen von zusammen rund CHF 0,2 Mrd. geführt.
- Als Ergebniskennzahl ist der EBITDA weiterhin massgebend. Für Vergleichszwecke wird in der Segmentberichterstattung der Aufwand 2018 für Operating Leasing unterhalb des EBITDA ausgewiesen.
- Als neue Kennzahl wird der Operating Free Cash Flow Proxy ausgewiesen. Dieser umfasst den EBITDA abzüglich Leasingaufwand und Investitionen. Die Definition der Investitionen ist unverändert zum Vorjahr.
- Im Ausblick für das Geschäftsjahr 2019 sind die Änderungen von IFRS 16 berücksichtigt.
Weitere Informationen zu IFRS 16 sind im Anhang zum konsolidierten Zwischenabschluss enthalten.