Über diesen Bericht
Allgemeine Angaben
Der Swisscom Konzern (im Weiteren als Swisscom bezeichnet) bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und ist zur Hauptsache in der Schweiz und in Italien tätig. Die ungeprüfte Konzernrechnung per 30. September 2020 umfasst die Swisscom AG als Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Swisscom AG ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Ittigen bei Bern. Die Adresse lautet: Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Swisscom ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Anzahl ausgegebener Aktien hat unverändert zum Vorjahr 51’801’943 Stück betragen. Die Aktien haben einen Nominalwert von CHF 1 und sind voll liberiert. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Mehrheitsaktionärin der Swisscom AG ist die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund). Der Bund muss gemäss geltendem Gesetz die kapital- und stimmenmässige Mehrheit halten. Der Verwaltungsrat von Swisscom hat die Freigabe des vorliegenden konsolidierten Zwischenabschlusses am 28. Oktober 2020 genehmigt. Bis zu diesem Datum fanden keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag statt.
Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Zwischenabschluss für die neun Monate, die am 30. September 2020 abgeschlossen wurden, wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard «IAS 34 Zwischenberichterstattung» erstellt und sollte in Verbindung mit der für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellten konsolidierten Jahresrechnung gelesen werden. Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung sowie den neu ab 1. Januar 2020 anwendbaren Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Die Erstellung des konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen. Änderungen von Einschätzungen und Annahmen werden in der Berichtsperiode angepasst, in der sich die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen geändert haben.
Swisscom ist in Geschäftsbereichen tätig, in denen die Erbringung von Dienstleistungen keinen bedeutenden saisonalen oder zyklischen Schwankungen innerhalb des Geschäftsjahres unterliegt. Die Ertragssteuern werden basierend auf einer Schätzung des für das Gesamtjahr erwarteten Ertragssteuersatzes berechnet. Für den konsolidierten Zwischenabschluss wurde ein Währungsumrechnungskurs CHF/EUR von 1,08 als Stichtagskurs (31. Dezember 2019 CHF/EUR 1,085) und 1,07 als Durchschnittskurs (Vorjahr CHF/EUR 1,118) verwendet.
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Seit März 2020 haben staatliche Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Schweiz und in Italien eingeschränkt. Die Auswirkungen auf das Kerngeschäft bzw. Telekommunikationsgeschäft von Swisscom sind mit Ausnahme des Roaming-Geschäfts gering. Das Roaming-Geschäft verzeichnete als Folge der eingeschränkten Reisetätigkeit einen Rückgang. Weiter resultierte als Folge von Covid-19 ein negativer Geschäftsverlauf im Kino- und Veranstaltungsgeschäft. Aufgrund von Covid-19 hat Swisscom die wesentlichen Schätzungen und Annahmen per 30. September 2020 neu beurteilt. Die in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2019 ausgewiesenen wesentlichen Schätzungen und Annahmen blieben per 30. September 2020 im Wesentlichen unverändert. Mögliche künftige finanzielle Auswirkungen aufgrund von Covid-19 können nicht abschliessend abgeschätzt werden, weil dies abhängig von verschiedenen Faktoren (wie Umfang und Dauer der Pandemie, staatliche Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft, Kundenverhalten in der Schweiz und in Italien, etc.) ist und eine grosse Unsicherheit in Bezug auf diese Faktoren besteht.