8 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich in den ersten neun Monaten 2021 wie folgt verändert:
In Mio. CHF |
Abbruch- und Instandstellungs- kosten |
Regulatorische und wettbewerbsrecht- liche Verfahren |
Stellenabbau |
Übrige |
Total |
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Bestand am 1. Januar 2021 | 741 | 233 | 63 | 179 | 1’216 | |||||
Bildung Rückstellungen | – | 60 | 1 | 26 | 87 | |||||
Anpassungen über die Sachanlagen erfasst | (38) | – | – | – | (38) | |||||
Barwertanpassungen | 3 | 27 | – | – | 30 | |||||
Auflösung nicht beanspruchter Rückstellungen | – | – | – | (20) | (20) | |||||
Verwendung | (7) | (8) | (16) | (24) | (55) | |||||
Bestand am 30. September 2021 | 699 | 312 | 48 | 161 | 1’220 | |||||
Davon kurzfristige Rückstellungen | – | 40 | 44 | 58 | 142 | |||||
Davon langfristige Rückstellungen | 699 | 272 | 4 | 103 | 1’078 |
Swisscom erbringt gemäss dem revidierten Fernmeldegesetz Zugangsdienste (inkl. Interkonnektion) für andere Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz. Im Februar 2020 verlangte eine Anbieterin von Fernmeldediensten bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), dass sich die Verzinsung von Rückforderungen aus Zugangsverfahren am Weighted Average Cost of Capital (WACC) orientieren soll. Im Juni 2021 hat die ComCom diese Zinsregelung bestätigt. Gegen diese Verfügung hat Swisscom im dritten Quartal 2021 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreicht.
Die Weko kam im November 2015 in ihrer Untersuchung zur 2008 erfolgten Ausschreibung eines Firmennetzwerks der Post zudem zum Schluss, dass Swisscom eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Breitbandanbindungen im Geschäftskundenbereich einnimmt. Als Folge dieser kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweise verfügte die Weko eine Sanktion von CHF 8 Mio. Swisscom hat die Weko-Verfügung betreffend Ausschreibung eines Firmennetzwerks der Post beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Im Juni 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfügung der Weko weitgehend bestätigt und Swisscom mit einer Busse von CHF 7 Mio. sanktioniert. Als Folge der rechtskräftigen Feststellung des Marktmissbrauchs könnten gegen Swisscom zivilrechtliche Forderungen gestellt werden.
Im Dezember 2019 hat das Bundesgericht eine Beschwerde von Swisscom im Weko-Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten letztinstanzlich abgewiesen und eine Sanktion bestätigt. Als Folge der rechtskräftigen Feststellung des Marktmissbrauchs wurden im zweiten Quartal 2020 im Rahmen von zivilrechtlichen Verfahren Forderungen von Anbieterinnen von Fernmeldediensten gestellt. Im zweiten Quartal 2021 haben zivilrechtliche Verhandlungen stattgefunden. Die zivilrechtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Die Weko hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom verfügt. Mit Urteil vom 30. September 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Weko am 16. Dezember 2020 verfügten vorsorglichen Massnahmen bestätigt und die Beschwerde von Swisscom abgewiesen.
Swisscom bildete in der Vergangenheit auf der Grundlage von rechtlichen Beurteilungen Rückstellungen für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Verfahren wurden im dritten Quartal 2021 Rückstellungen von CHF 34 Mio. gebildet. Allfällige Zahlungen sind abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide und könnten innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Eventualverbindlichkeiten für regulatorische und wettbewerbsrechtliche Verfahren
Bei den in der konsolidierten Jahresrechnung 2020 erläuterten Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt Swisscom zum Schluss, dass ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb im Konzernabschluss per 30. September 2021 unverändert keine Rückstellungen erfasst.