Corporate Governance
Mehrheitsaktionär
51%
der Aktien hält die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund).
Organisation
Christoph Aeschlimann
ist seit Juni 2022 Swisscom CEO.
Verwaltungsrat
33%
beträgt der Frauenanteil Ende 2023.
1 Grundsätze
Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung von Swisscom lassen sich bei ihrer Tätigkeit vom Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen ein und streben wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele ganzheitlich an. Der Verwaltungsrat unterhält zu diesem Zweck eine wirksame, transparente Corporate Governance, die sich über klar zugewiesene Verantwortlichkeiten auszeichnet und sich nach anerkannten Standards richtet. Swisscom orientiert sich dabei namentlich an den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2023 der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.
Der Dialog der jeweiligen Swisscom Fachbereiche mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren Anspruchsgruppen ermöglicht es dem Verwaltungsrat, frühzeitig Trends zu erkennen und die Corporate Governance bei Bedarf neuen Anforderungen anzupassen.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten und im Organisationsreglement festgelegt. Die Generalversammlung vom 28. März 2023 hat die Statuten revidiert und an das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Aktienrecht angepasst. In der Folge hat der Verwaltungsrat das Organisationsreglement punktuell überarbeitet und auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität sowie zur Beachtung der Gesetze und aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden.
Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze2 Konzernstruktur und Aktionariat
2.1 Konzernstruktur
Operative Konzernstruktur
Die Swisscom AG ist eine Holdinggesellschaft und verantwortlich für die Oberleitung des Swisscom Konzerns. Der Konzern umfasst am 31. Dezember 2023 die fünf Konzernbereiche Group Business Steering, Group Human Resources, Group Strategy & Business Development, Group Communications & Responsibility und Group Security & Corporate Affairs, die Stabsfunktionen wahrnehmen, sowie die Geschäftsbereiche Residential Customers, Business Customers und IT, Network & Infrastructure. Hinzu kommen mehrere Konzerngesellschaften, u.a. die italienische Fastweb S.p.A. Società.
Die Führung des laufenden Geschäfts hat der Verwaltungsrat der Swisscom AG an den CEO Swisscom AG delegiert. Dieser bildet zusammen mit den Leiterinnen und Leitern der Konzern- und der Geschäftsbereiche die Konzernleitung.
Das folgende Organigramm zeigt die operative Konzernstruktur am 31. Dezember 2023.

Die Geschäftstätigkeit wird durch die Swisscom Konzerngesellschaften ausgeführt. Eine Kompetenzordnung, die vom Verwaltungsrat der Swisscom AG vorgegeben ist, sichert die strategische und finanzielle Führung. Die Gesellschaften des Konzerns sind in die drei Kategorien strategisch, wichtig und übrige eingeteilt. Als strategische Gesellschaften gelten die Swisscom AG, die Swisscom (Schweiz) AG und die Fastweb S.p.A. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Geschäftsführer der strategischen Gesellschaften werden vom Verwaltungsrat der Swisscom AG ernannt und über die zuständigen gesetzlichen Organe gewählt. Der Verwaltungsrat der Swisscom (Schweiz) AG setzt sich aus dem CEO Swisscom AG als Präsident, dem CFO Swisscom AG und dem Leiter des Geschäftsbereichs Business Customers zusammen. Die Geschäftsführung der Swisscom (Schweiz) AG wird durch den CEO Swisscom AG wahrgenommen. Im Verwaltungsrat der Fastweb S.p.A. nimmt der CEO Swisscom AG als Präsident zusammen mit dem CFO und der Leiterin Group Strategy & Business Development Swisscom AG sowie einem Vertreter aus dem Management von Swisscom Einsitz. Der Verwaltungsrat wird durch ein unabhängiges, externes Mitglied sowie den Delegierten des Verwaltungsrats ergänzt, dem die Geschäftsführung übertragen ist. Fastweb kontrolliert zwei Tochtergesellschaften. Alle weiteren Gesellschaften des Swisscom Konzerns sind führungsmässig einem Konzern- oder Geschäftsbereich zugeordnet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der weiteren Konzerngesellschaften sowie deren Geschäftsführer werden vom CEO Swisscom AG bestimmt. Vereinzelt amtieren externe Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats. Eine Liste der Konzerngesellschaften – unter Angabe von Firma, Sitz, Beteiligungsquote und Aktienkapital – ist in Erläuterung 5.4 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten.
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Für die finanzielle Berichterstattung sind die Geschäftsbereiche und Konzerngesellschaften von Swisscom einzelnen Segmenten zugeordnet. Weitere Informationen zur Segmentberichterstattung sind im Lagebericht enthalten.
Mehr Informationen
Kotierte Gesellschaft
Die Swisscom AG ist eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Ittigen (Kanton Bern, Schweiz). Sie ist im Standard Beteiligungsrechte, Substandard International Reporting, der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 874251; ISIN-Nummer CH0008742519; Symbol SCMN).
Der Handel in den USA erfolgt Over the Counter (OTC) als Level-1-Programm (Symbol: SCMWY; ISIN-Nummer: CH008742519; CUSIP für ADR: 871013108). Im Rahmen des Programms gibt die Bank of New York Mellon Corporation die American Depositary Shares (ADS) aus. ADS sind amerikanische Wertpapiere, die Swisscom Aktien repräsentieren. Dabei entsprechen 10 ADS einer Aktie. Die ADS werden durch American Depositary Receipts (ADRs) nachgewiesen.
Am 31. Dezember 2023 hat die Börsenkapitalisierung der Swisscom AG CHF 26’212 Mio. betragen. Der Swisscom Konzern umfasst keine weiteren börsenkotierten Gesellschaften.
2.2 Bedeutende Aktionäre
Nach Art. 120 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG) besteht die Pflicht, eine Beteiligung gegenüber der Swisscom AG sowie der SIX Swiss Exchange offenzulegen, wenn eine meldepflichtige Person oder Gruppe einen Anteil von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 331/3, 50 oder 662/3 Prozent der Stimmrechte an der Swisscom AG erreicht, über- oder unterschreitet, und zwar ungeachtet der Möglichkeit ihrer Ausübung. Die detaillierten Offenlegungsvorschriften sind in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) definiert. Gemäss der FinfraV-FINMA sind Nominee-Gesellschaften, die nicht nach freiem Ermessen entscheiden können, wie Stimmrechte ausgeübt werden, nicht zur Offenlegung verpflichtet. Da eine Meldepflicht nur besteht, wenn eine der oben genannten Grenzen erreicht, unterschritten oder überstiegen wird, kann die aktuelle Beteiligungsquote der bedeutenden Aktionäre gegenüber dem Zeitpunkt ihrer letzten Meldung jederzeit abweichen.
Die Beteiligungsmeldungen können unter folgender Website der SIX Exchange Regulation eingesehen werden: https://www.ser-ag.com/en/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/. Im Berichtsjahr 2023 sind Swisscom keine Beteiligungen gemäss Art. 120 FinfraG gemeldet worden.
Die BlackRock, Inc., New York, hat 2017 eine Beteiligung an der Swisscom AG von 3,44% der Stimmrechte gemeldet und seither keine Über- oder Unterschreitung der meldepflichtigen Grenzen (3% bzw. 5%) mitgeteilt.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) hält als Mehrheitsaktionärin am 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr 50,95% der ausgegebenen Aktien der Swisscom AG. Das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) schreibt vor, dass der Bund die Kapital- und Stimmenmehrheit an der Swisscom AG halten muss. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär des Unternehmens erreichen will. In der Regel dreimal pro Jahr führen die zuständigen Departemente (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK sowie Eidgenössisches Finanzdepartement EFD) unter der Leitung des Vorstehers des UVEK mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats, dem CEO und dem Bundesvertreter sogenannte Eignergespräche. Daran nehmen ferner der CFO und der Leiter Group Security & Corporate Affairs teil. Im Rahmen dieser Gespräche nehmen die Beteiligten eine Standortbestimmung zur Zielerreichung vor. Nach Abschluss des Geschäftsjahres beurteilt der Bundesrat die Zielerreichung.
Siehe unter www.swisscom.ch/ziele_2022-20252.3 Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen zwischen der Swisscom AG und anderen Aktiengesellschaften.