9 Revisionsstelle
9.1 Auswahlverfahren, Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Die Revisionsstelle wird jährlich auf Antrag des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Ausschuss Revision & ESG Reporting hat die Grundsätze der Mandatierung der Revisionsstelle festgelegt. Das Mandat der Revisionsstelle wird mindestens alle zehn bis 14 Jahre neu ausgeschrieben. Die Mandatsdauer einer Revisionsstelle ist auf 20 Jahre begrenzt. Der leitende Revisor darf gemäss den obligationenrechtlichen Vorschriften das Mandat längstens während sieben Jahren ausführen. Seit dem Geschäftsjahr 2019 übt PricewaterhouseCoopers (PwC), Zürich, das Mandat aus. Leitende Revisorin ist seit 2023 Petra Schwick.
9.2 Revisionshonorare und zusätzliche Honorare
In Tsd. CHF | 2023 | 2022 | ||
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In Tsd. CHFRevisionshonorare | 20233’281 | 20223’316 | ||
In Tsd. CHFZusätzliche Honorare | 20231’895 | 2022861 | ||
In Tsd. CHFHonorare an Revisionsstelle | 20235’176 | 20224’177 | ||
In Tsd. CHFZusätzliche Honorare in % Revisionshonorare | 202358% | 202226% |
Die zusätzlichen Honorare beinhalten Dienstleistungen für Transaktionsberatung, Beratung im Bereich Transformation, Prüfungen im Bereich IT-Outsourcing-Aufträge von Geschäftskunden, Prüfung Meldungen von Finanzinformationen, Prüfung einzelner Finanzaufstellungen, Lohngleichheitsanalysen sowie Fusionen, Reporting-Anforderungen zu den ausstehenden Green Bonds und Steuerberatung.