12 Handelssperrzeiten
Swisscom legt für den Handel mit Swisscom Effekten durch Verwaltungsrat, Konzernleitung und Mitarbeitende (im Folgenden einheitlich als «Mitarbeitende» bezeichnet) ordentliche und bei Bedarf ausserordentliche Handelssperrzeiten fest. Zuständig ist die interne Clearingstelle, die sich aus dem CFO, dem Head of Investor Relations und einer Fachperson aus dem Konzernrechtsdienst zusammensetzt. Die vier ordentlichen Handelssperrzeiten vor der Bekanntgabe der Unternehmenszahlen richten sich an alle Mitarbeitende, die Kenntnis der unveröffentlichten Unternehmenszahlen erhalten. Die Clearingstelle führt eine entsprechende Insiderliste. Trifft die Clearingstelle keine anderen Anordnungen, dauern die ordentlichen Sperrzeiten rund vier Wochen und enden jeweils 24 Stunden nach der öffentlichen Publikation der Unternehmenszahlen. Die Clearingstelle informiert die Betroffenen jährlich im Voraus sowie vor Beginn einer jeden Handelssperrzeit per E-Mail über anstehende Handelssperrzeiten. Die Daten sind zudem im Intranet zugänglich.
Ausserordentliche Handelssperrzeiten werden von der Clearingstelle bei Vorliegen anderer unveröffentlichter kursrelevanter Informationen ad hoc angeordnet. Sie gelten für Personen, die über das entsprechende Insiderwissen verfügen. Die Clearingstelle führt entsprechende Insiderlisten. Die Handelssperrzeiten dauern während des von der Clearingstelle festgelegten Zeitraums. Sie enden 24 Stunden nach der öffentlichen Publikation der kursrelevanten Information oder auf Anordnung der Clearingstelle. Die Clearingstelle informiert die Mitarbeitenden per E-Mail über die Anordnung der Handelssperrzeiten.
Die Clearingstelle entscheidet bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall über Ausnahmen von den ordentlichen und ausserordentlichen Handelssperrzeiten. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen gewährt worden.