Berichterstattung: Prozess und Aufbau
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht setzt die GRI-Grundsätze zur Berichterstattung um. Er enthält daher zusätzlich zu den allgemeinen Standardangaben spezifische GRI-Standardangaben. Die Empfehlungen des «SDG-Compass» sind erneut berücksichtigt und umgesetzt worden. Der SDG-Compass ist ein gemeinsamer Leitfaden von GRI, WBCSD und UN Global Compact. Er bietet Leitlinien, um Beiträge von Firmen zu den SDGs sowie entsprechende Massnahmen zur Umsetzung und Offenlegung zu bestimmen. Zusätzlich hat Swisscom die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) so weit wie möglich berücksichtigt, und zwar im Kapitel Mehr für die Umwelt sowie im Klimabericht.
Swisscom hat in den vergangenen Jahren eine klare Vorstellung entwickelt, welche Themen ihrem direkten Umfeld angehören. Darüber hinaus tragen Anspruchsgruppen Themen direkt an Swisscom heran. Swisscom nutzt ferner Erkenntnisse, die aus aktuellen Studien, Marktforschungen, Trendanalysen und Benchmark-Berichten stammen. Die Themen sind in der Wesentlichkeitsmatrix zu finden.
Swisscom bezieht ihre internen und externen Anspruchsgruppen ein, um zu beurteilen, wie wesentlich ihre Themen beurteilt und bewertet werden, und um die strategischen Schwerpunkte festzulegen. Sie führt seit drei Jahren eine Umfrage bei repräsentativen Stakeholdern durch, wobei die Rücklaufquoten zwischen 70% und über 90% betragen. Die Analyse der Rückmeldungen ist in der Einleitung, Einbezug der Anspruchsgruppen, erläutert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalysen und die Rückmeldungen der Stakeholder tragen erheblich dazu bei, die Nachhaltigkeitsstrategie zu formulieren und thematische Schwerpunkte festzulegen. Sie bilden die Grundlage für die Berichterstattung.
Mit einigen Anspruchsgruppen vereinbart Swisscom bei Bedarf direkt entsprechende Prozesse und Abläufe. Bspw. informiert sie zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) über ihren Beitrag zur «Vorbildfunktion des Bundes im Energiebereich (VBE)». Ferner arbeitet sie mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und dem WWF zusammen. Gemeinsam mit anderen Unternehmen der ICT-Branche und im Kontakt mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) leistet Swisscom einen Beitrag zur Medienkompetenz in der Schweiz.
Swisscom hat im Berichtsjahr 2019 mit folgenden Anspruchsgruppen spezifische Kontakte unterhalten bzw. Gespräche über Themen geführt, die Bestandteil des vorliegenden Berichts sind:
- Kunden: Umfragen u.a. zur Kundenzufriedenheit (Geschäftsbericht, Seite 35).
- Aktionäre und Fremdkapitalgeber: Gespräche über Finanzthemen (Umsatz, Dividende usw.) an der General versammlung vom 2. April 2019 oder an Roadshows (Finanzbericht). Swisscom stand ferner in Kontakt mit SRI-Fondsmanagern oder mit Kapitalgebern, so etwa zu Governance-Themen oder Finanzierungsfragen («Green Bonds»).
- Behörden: Dialoge mit Gemeindebehörden und weiteren Anspruchsgruppen zur Frage von Antennen und Sendestationen (2019: 265), mit kantonalen Behörden (je einmal pro Kanton) und mit Parlamentariern (zweimal im Jahr) zu Themen wie Roaming, FTTH roll-out oder ICT-Umfeld.
- Lieferanten: Kommerzielle Kontaktpflege zu Lieferanten und weitere Kontakte im Rahmen der Self-Assessments und Audits (im Kapitel Mehr für die Menschen unter Faire Lieferkette des Nachhaltigkeitsberichts zu finden).
- Mitarbeitende und Personalvertretung: Swisscom trifft sich monatlich mit den Gewerkschaften und den sieben Personalvertretungen zu unterschiedlichen Themen, wie dies im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) paritätisch festgelegt oder im Mitwirkungsgesetz vorgeschrieben ist. Zudem finden jährlich zwei Vollversammlungen der Personalvertretungen statt. Ebenso erfolgen Ad hoc-Meetings, die themenspezifisch und gemäss der Mitwirkungstabelle im GAV angesetzt sind (siehe Geschäftsbericht Seite 27).
- Partner und NGO: Im Berichtsjahr 2019 hat der Austausch mit verschiedenen Partner im Rahmen einzelner Projekte stattgefunden.
Der Berichterstattungsprozess umfasst die Unternehmensbroschüre, den Geschäftsbericht, den Nachhaltigkeitsbericht und den Klimabericht. Der Geschäftsbericht sowie der Nachhaltigkeitsbericht unterliegen denselben internen Validierungsstufen. Sie werden durch die Disclosure und Review Committees validiert und vom Audit Committee zur Kenntnis genommen, was die Qualität der Offenlegung sicherstellt. Der Nachhaltigkeits- und der Klimabericht werden unabhängig durch die Société Générale de Surveillance (SGS) verifiziert. Swisscom hat zudem freiwillig die Option des Opting-in gewählt und ihren Nachhaltigkeitsbericht bei der SIX Exchange Regulation AG registriert. Die italienische Tochtergesellschaft Fastweb veröffentlicht einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht und folgt den GRI-Standards mit der Option «Kern».