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Geschäftsbericht 2024
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Table of contents for the Geschäftsbericht 2024 report

Geschäftsbericht
AktionärsbriefEinleitung
Highlights 2024SchlüsselkennzahlenGeschäftsübersicht
Lagebericht
Strategie und Umfeld
Finanzielle Ziele und Zielerreichung 2024Wirtschaftliches UmfeldRechtliches UmfeldMarkt für Telekommunikation und ITKonzernziele und KonzernstrategieÜbernahme Vodafone Italia
Infrastruktur
Infrastruktur in der SchweizInfrastruktur in Italien
Mitarbeitende
Mitarbeitende in der SchweizMitarbeitende in Italien
Marken, Produkte und Dienstleistungen
Marken von SwisscomProdukte und Dienstleistungen in der SchweizProdukte und Dienstleistungen in ItalienKundenzufriedenheit
Innovation und Entwicklung
Innovation als wichtiger Treiber des UnternehmenserfolgsThemenschwerpunkte Innovation
Geschäftsentwicklung
Alternative PerformancekennzahlenZusammenfassungEntwicklung der SegmenteAbschreibungen und nicht operative ErgebnisseErtragssteuernGeldflüsseInvestitionenVermögenslageWertschöpfungsrechnungFinanzieller Ausblick
Kapitalmarkt
Swisscom AktieAusschüttungspolitikKreditratings und FinanzierungWertorientierte Unternehmenssteuerung
Risiken
RisikosituationRisikofaktoren
Bericht über nichtfinanzielle Belange
Allgemeine Informationen
Über diesen BerichtNachhaltigkeitsstrategieGovernanceGeschäftsmodellIdentifikation der wesentlichen nichtfinanziellen Belange
Umweltbelange
KlimaschutzEnergieeffizienzKreislaufwirtschaftKlimarisiken und Klimachancen (Task Force on Climate-related Financial Disclosures TCFD)
Arbeitnehmerbelange
Arbeitsmarktfähigkeit und WeiterbildungDiversität und Chancengleichheit
Sozialbelange
Datenschutz und DatensicherheitNetzzugangJugendmedienschutz und Medienkompetenz
Achtung der Menschenrechte
Faire Lieferkette
Bekämpfung von Korruption
Ethisches Verhalten
Corporate Governance und Vergütungsbericht
Corporate Governance
1 Grundsätze2 Konzernstruktur und Aktionariat3 Kapitalstruktur4 Verwaltungsrat5 Konzernleitung6 Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen7 Mitwirkungsrechte Aktionäre8 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen9 Revisionsstelle10 Informationspolitik11 Finanzkalender12 Handelssperrzeiten
Brief der Vorsitzenden des VergütungsausschussesVergütungsbericht
1 Governance2 Vergütung des Verwaltungsrats3 Vergütung der Konzernleitung4 Sonstige Vergütungen (geprüft)5 Tätigkeiten bei anderen Unternehmen (geprüft)6 Vertretung der Geschlechter (geprüft)Bericht der Revisionsstelle
Konzernrechnung
Konsolidierte Gesamt­ergebnisrechnungKonsolidierte BilanzKonsolidierte GeldflussrechnungKonsolidierte EigenkapitalveränderungsrechnungAnhang der Konzernrechnung
Allgemeine Informationen und Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen1 Operative Leistung2 Kapital- und Finanzrisikomanagement3 Operative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten4 Mitarbeitende5 Konsolidierungskreis6 Übrige Angaben
Bericht der Revisionsstelle
Weitere Informationen
Jahresrechnung Swisscom AG
Allgemeine AngabenErfolgsrechnungBilanzWeitere AngabenAntrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Swisscom Konzern Fünfjahresübersicht
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Ethisches Verhalten

Konzept ein­schliess­lich der angewandten Sorgfaltsprüfung

Swisscom führt ihre Geschäfte fair, ehrlich und transparent und lehnt jede Form von Korruption ab. In ihrem Ver­hal­tens­ko­dex hat sie klare Regeln für rechtskonformes und integres Verhalten festgelegt. Die konzernweit geltende Antikorruptionsweisung führt aus, welches Verhalten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zulässig oder verboten ist. Die Weisung enthält ein striktes Verbot jedweder Form von Bestechung und Korruption sowie detaillierte Regelungen zu Interessenkonflikten, Lobbying, Spenden und Sponsoring. Swisscom erfüllt als ver­trau­ens­wür­di­ge Partnerin die hohen Erwartungen der An­spruchs­grup­pen an ihre Integrität. Sie arbeitet entlang von Werten und ethischen Grund­sät­zen und schult ihre Mit­ar­bei­ten­den in rechtmässigem und wertorientiertem Verhalten.

Ver­hal­tens­ko­dex

Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten, im Or­ga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment sowie in den Reglementen der Ver­wal­tungs­ratsausschüsse festgelegt. Ein besonderes Au­gen­merk gilt dem vom Ver­wal­tungs­rat verabschiedeten Ver­hal­tens­ko­dex. Darin bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität sowie zur Beachtung der Gesetze und aller weiteren externen und internen Vorschriften. Es gilt ein Null-Toleranz-Grundsatz hinsichtlich Compliance-Verstössen. Swisscom erwartet von ihren Mit­ar­bei­ten­den, dass sie verantwortungsbewusst handeln., Rücksicht auf Menschen, Ge­sell­schaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln und Gesetze befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Ver­hal­tens­ko­dex melden. Auf der Website von Swisscom kann unter Grundsätze auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze
Antikorruptionsweisung

Swisscom lehnt Korruption in jeder Form ab. Verboten sind ebenso Beschleunigungszahlungen. Die Geschäfte von Swisscom werden fair, ehrlich und transparent geführt. Um Korruption zu vermeiden, hat Swisscom den Rechtsbereich Antikorruption in das zentrale konzernweite Compliance Management System gemäss der Norm ISO 37301, aufgenommen und zahlreiche Mass­nah­men zur Vermeidung von Verstössen getroffen. Die Konzernweisung Anti-Korruption und weitere spezifische Weisungen definieren korrekte bzw. verbotene Verhaltensweisen. Alle Ka­der­mit­ar­bei­ten­den werden via E-Learning-Einheiten geschult und exponierte Mit­ar­bei­ten­de zu­sätz­lich speziell instruiert. Die zentrale Compliance-Funktion (Group Compliance) überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben.

Anonymer Meldekanal (Whistleblowing)

Allen Mit­ar­bei­ten­den von Swisscom und Fastweb steht ein anonymer Meldekanal zur Verfügung, um frag­würdige Ereignisse oder Praktiken wie z.B. Korruption, Betrug, Verstösse gegen Gesetze und Richtlinien oder problematische Rechnungslegung zu melden. Ein zertifiziertes Meldesystem stellt die Vertraulichkeit der Meldung technisch sicher. Die Meldung wird durch Internal Audit gemäss einem definierten Prozess bearbeitet. Dabei garantiert Internal Audit als Instanz des Ver­wal­tungs­rats die grösstmögliche Objektivität und Unabhängigkeit. Zur Vereinfachung der Bearbeitung und zur Rückantwort kann die meldende Person – unter Wahrung ihrer Anonymität – einen Postkasten einrichten.

Corporate Governance und Ver­gütungs­bericht

Corporate Governance

Mehr­heits­ak­tio­närin

51%

der Aktien hält die Schwei­ze­ri­sche Eidgenossenschaft (Bund).

Organisation

Christoph Aeschlimann

ist seit Juni 2022 Swisscom CEO.

Ver­wal­tungs­rat, Konzernleitung

33%

beträgt Ende 2024 der Frauenanteil in den Leitungsgremien.

1 Grundsätze

Der Ver­wal­tungs­rat und die Konzernleitung von Swisscom lassen sich bei ihrer Tätigkeit vom Ziel einer nachhaltigen Un­ter­neh­mensführung leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mit­ar­bei­ten­den und weiterer Interessengruppen ein und streben ganzheitlich wirtschaft­liche, soziale und ökologische Ziele an. Der Ver­wal­tungs­rat unterhält eine wirksame, transparente Corporate Governance, die sich durch klar zugewiesene Ver­ant­wort­lich­kei­ten auszeichnet und sich nach anerkannten Standards richtet. Swisscom be­rück­sich­tigt dabei namentlich die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2024 der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.

Der Dialog der jeweiligen Swisscom Fachbereiche mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren An­spruchs­grup­pen ermöglicht es dem Ver­wal­tungs­rat, aufkommende Trends frühzeitig zu erkennen und die Corporate Governance bei Bedarf neuen An­for­de­run­gen anzupassen.

Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten und im Or­ga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment festgelegt. Ein besonderes Au­gen­merk gilt dem vom Ver­wal­tungs­rat verabschiedeten Ver­hal­tens­ko­dex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität und zur Beachtung der Gesetze sowie aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mit­ar­bei­ten­den, dass sie Ver­ant­wor­tung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Ge­sell­schaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Ver­hal­tens­ko­dex melden.

Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze

2 Kon­zern­struk­tur und Aktionariat

2.1 Kon­zern­struk­tur

Operative Kon­zern­struk­tur

Die Swisscom AG ist eine Hol­ding­ge­sell­schaft und ver­ant­wort­lich für die Oberleitung des Swisscom Konzerns. Der Konzern umfasst am 31. Dezember 2024 die folgenden fünf Kon­zern­be­rei­che, die jeweils Stabsfunktionen wahrnehmen: Group Business Steering, Group Human Resources, Group Strategy & Business De­vel­op­ment, Group Communications & Re­s­pon­si­bi­li­ty sowie Group Security & Corporate Affairs. Hinzu kommen die Ge­schäfts­be­reiche Residential Cust­o­m­ers, Business Cust­o­m­ers und IT, Network & Infrastructure sowie mehrere Kon­zern­ge­sell­schaf­ten, darunter die italienische Fastweb S.p.A.

Der Ver­wal­tungs­rat der Swisscom AG hat die Führung des laufenden Geschäfts an den CEO Swisscom AG delegiert. Dieser bildet zusammen mit den Leiterinnen und Leitern der Konzern- und der Ge­schäfts­be­reiche die Konzern­leitung.

Das folgende Organigramm zeigt die operative Konzern­struktur am 31. Dezember 2024.

Die Grafik visualisiert das Organigramm von Swisscom.

Die Ge­schäfts­tä­tig­keit wird durch die Swisscom Kon­zern­ge­sell­schaf­ten ausgeführt. Eine Kompetenzordnung, die vom Ver­wal­tungs­rat der Swisscom AG vorgegeben ist, sichert die strategische und finanzielle Führung. Die Ge­sell­schaften des Konzerns sind in die drei Kategorien strategisch, wichtig und übrige eingeteilt. Als strategische Ge­sell­schaften gelten die Swisscom AG, die Swisscom (Schweiz) AG und die Fastweb S.p.A. Die Mitglieder des Ver­wal­tungs­rats und die Geschäftsführer der strategischen Ge­sell­schaften werden vom Ver­wal­tungs­rat der Swisscom AG ernannt und über die zuständigen gesetzlichen Organe gewählt. Der Ver­wal­tungs­rat der Swisscom (Schweiz) AG setzt sich aus dem CEO Swisscom AG als Präsident, dem CFO Swisscom AG und dem Leiter des Ge­schäfts­be­reichs Business Cust­o­m­ers zusammen. Die Ge­schäfts­füh­rung der Swisscom (Schweiz) AG wird durch den CEO Swisscom AG wahrgenommen. Im Ver­wal­tungs­rat der Fastweb S.p.A. nimmt der CEO Swisscom AG als Präsident zusammen mit dem CFO Swisscom AG, der Leiterin Group Strategy & Business De­vel­op­ment Swisscom AG sowie dem Head of Accounting Swisscom Einsitz. Der Ver­wal­tungs­rat wird durch ein unabhängiges, externes Mitglied sowie den Delegierten des Ver­wal­tungs­rats ergänzt, dem die Ge­schäfts­füh­rung übertragen ist. Fastweb kontrolliert zwei Toch­ter­ge­sell­schaften. Alle weiteren Ge­sell­schaften des Swisscom Konzerns sind führungsmässig einem Konzern- oder Ge­schäfts­be­reich zugeordnet. Die Mitglieder des Ver­wal­tungs­rats der weiteren Kon­zern­ge­sell­schaf­ten sowie deren Geschäftsführer werden vom CEO Swisscom AG bestimmt. Vereinzelt amtieren externe Personen als Mitglieder des Ver­wal­tungs­rats. Eine Liste der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten – unter Angabe von Firma, Sitz, Beteiligungsquote und Aktienkapital – ist in Erläuterung 5.5 im Anhang zur Kon­zern­rech­nung enthalten.

Mehr Informationen

Für die finanzielle Be­richt­er­stat­tung sind die Ge­schäfts­be­reiche und Kon­zern­ge­sell­schaf­ten von Swisscom einzelnen Segmenten zugeordnet. Weitere Informationen zur Segmentberichterstattung sind im Lagebericht enthalten.

Mehr Informationen

Änderung in der ope­ra­ti­ven Kon­zern­struk­tur

Swisscom hat per 31. Dezember 2024 die Akquisition von Vodafone Italia vollzogen. Die beiden strategischen Ge­sell­schaften Fastweb S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. treten fortan als «Fastweb + Vodafone» im Markt auf. Beide Ge­sell­schaften werden über eine personell gleich besetzte Geschäftsleitung (Executive Committee) unter der Führung des bisherigen CEO Fastweb, Walter Renna, geführt. Die Zusammensetzung des Ver­wal­tungs­rats der Fastweb S.p.A. bleibt bis zu ihrer Ge­ne­ral­ver­samm­lung unverändert. Der Ver­wal­tungs­rat der Vodafone S.p.A. wurde mit Vollzug neu besetzt. Im ersten Quartal werden beide Verwaltungsräte mit Ausnahme einer Person identisch sein. Damit ist eine einheitliche Führung der Ge­sell­schaften bis zu deren Fusion sichergestellt. Fastweb S.p.A. hat insgesamt vier direkt oder indirekt gehaltene Toch­ter­ge­sell­schaften.

Per 1. April 2025 werden weitere Strukturänderungen umgesetzt. Eine schlankere und effizientere Gruppen­leitung (ehemals Konzernleitung), bestehend aus Christoph Aeschlimann (Group CEO), Eugen Stermetz (Group CFO), Isa Müller-Wegner (Head Group Strategy & De­vel­op­ment) und Klementina Pejic (Head of Group Human Resources) wird das Un­ter­neh­men gruppenweit steuern, während dem das Geschäft in der Schweiz und in Italien je von einem Executive Committee (Geschäftsleitung) geführt werden wird. Das Executive Committee für Swisscom Schweiz setzt sich aus den neun Personen zusammen, die bis Ende März 2024 die Swisscom Konzernleitung bilden und die sich in ihrer Arbeit schon jetzt primär auf das Schweizer Geschäft fokussierten. Damit sind im Schweizer Geschäft auch künftig Stabilität und Konti­nuität sichergestellt.

Kotierte Ge­sell­schaft

Die Swisscom AG ist eine Ge­sell­schaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Ittigen (Kanton Bern, Schweiz). Sie ist im Standard Beteiligungsrechte, Substandard In­ter­na­tio­nal Reporting, der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 874251; ISIN-Nummer CH0008742519; Symbol SCMN).

Der Handel in den USA erfolgt Over the Counter (OTC) als Level-1-Programm (Symbol: SCMWY; ISIN-Nummer: CH008742519; CUSIP für ADR: 871013108). Im Rahmen des Programms gibt die Bank of New York Mellon Corporation die American Depositary Shares (ADS) aus. ADS sind amerikanische Wertpapiere, die Swisscom Aktien repräsentieren. Dabei entsprechen 10 ADS einer Aktie. Die ADS werden durch American Depositary Receipts (ADR) nachgewiesen.

Am 31. Dezember 2024 hat die Bör­sen­ka­pi­ta­li­sie­rung der Swisscom AG CHF 26’134 Mio. betragen. Der Swisscom Konzern umfasst keine weiteren börsenkotierten Ge­sell­schaften.

2.2 Bedeutende Aktionäre

Nach Art. 120 des Bundesgesetzes über die Fi­nanz­markt­in­fra­struk­tu­ren und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG) besteht die Pflicht, eine Beteiligung gegenüber der Swisscom AG sowie der SIX Swiss Exchange offenzulegen, wenn eine meldepflichtige Person oder Gruppe einen Anteil von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent der Stimmrechte an der Swisscom AG erreicht, über- oder unterschreitet, und zwar ungeachtet der Möglichkeit ihrer Ausübung. Die detaillierten Offenlegungsvorschriften sind in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) definiert. Gemäss der FinfraV-FINMA sind Nominee-Ge­sell­schaften, die nicht nach freiem Ermessen entscheiden können, wie Stimmrechte ausgeübt werden, nicht zur Offenlegung verpflichtet. Da eine Meldepflicht nur besteht, wenn eine der oben genannten Grenzen erreicht, unterschritten oder überstiegen wird, kann die aktuelle Beteiligungsquote der bedeutenden Aktionäre gegenüber dem Zeit­punkt ihrer letzten Meldung jederzeit abweichen.

Die Beteiligungsmeldungen können unter folgender Web­site der SIX Exchange Regulation eingesehen werden: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/. Am 7. Mai 2024 hat die UBS Fund Management (Switzerland) AG eine Beteiligung von 3,46% an der Swisscom AG gemeldet. Die BlackRock Inc., New York, hat 2017 eine Beteiligung an der Swisscom AG von 3,44% der Stimmrechte gemeldet. Seither hat keine der Ge­sell­schaften ein Erreichen oder eine Über- oder Unterschreitung der meldepflichtigen Grenzen (3% bzw. 5%) mitgeteilt.

Die Schwei­ze­ri­sche Eidgenossenschaft (Bund) hält als Mehr­heits­ak­tio­närin am 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr 50,95% der ausgegebenen Aktien der Swisscom AG. Das Tele­kommuni­kations­unternehmungs­gesetz (TUG) schreibt vor, dass der Bund die Kapital- und Stimmenmehrheit an der Swisscom AG halten muss. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär des Un­ter­neh­mens erreichen will. In der Regel dreimal pro Jahr führen die zuständigen Departemente (Eid­ge­nös­si­sches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom­mu­ni­ka­ti­on UVEK sowie Eid­ge­nös­si­sches Fi­nanz­de­par­te­ment EFD) unter der Leitung des Vorstehers des UVEK mit dem Präsidenten des Ver­wal­tungs­rats, dem CEO und dem Bundes­vertreter sog. Eignergespräche. Daran nimmt ferner der Leiter Group Security & Corporate Affairs in seiner Funktion als Sekretär des Ver­wal­tungs­rats teil. Im Rahmen dieser Gespräche nehmen die Beteiligten eine Standortbestimmung hinsichtlich der Zielerreichung vor. Nach Abschluss des Ge­schäfts­jahres beurteilt der Bundesrat die Zielerreichung.

Siehe unter www.swisscom.ch/ziele_2022-2025