Ethisches Verhalten
Konzept einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung
Swisscom führt ihre Geschäfte fair, ehrlich und transparent und lehnt jede Form von Korruption ab. In ihrem Verhaltenskodex hat sie klare Regeln für rechtskonformes und integres Verhalten festgelegt. Die konzernweit geltende Antikorruptionsweisung führt aus, welches Verhalten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zulässig oder verboten ist. Die Weisung enthält ein striktes Verbot jedweder Form von Bestechung und Korruption sowie detaillierte Regelungen zu Interessenkonflikten, Lobbying, Spenden und Sponsoring. Swisscom erfüllt als vertrauenswürdige Partnerin die hohen Erwartungen der Anspruchsgruppen an ihre Integrität. Sie arbeitet entlang von Werten und ethischen Grundsätzen und schult ihre Mitarbeitenden in rechtmässigem und wertorientiertem Verhalten.
Verhaltenskodex
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten, im Organisationsreglement sowie in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. Darin bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität sowie zur Beachtung der Gesetze und aller weiteren externen und internen Vorschriften. Es gilt ein Null-Toleranz-Grundsatz hinsichtlich Compliance-Verstössen. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie verantwortungsbewusst handeln., Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln und Gesetze befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden. Auf der Website von Swisscom kann unter Grundsätze auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetzeAntikorruptionsweisung
Swisscom lehnt Korruption in jeder Form ab. Verboten sind ebenso Beschleunigungszahlungen. Die Geschäfte von Swisscom werden fair, ehrlich und transparent geführt. Um Korruption zu vermeiden, hat Swisscom den Rechtsbereich Antikorruption in das zentrale konzernweite Compliance Management System gemäss der Norm ISO 37301, aufgenommen und zahlreiche Massnahmen zur Vermeidung von Verstössen getroffen. Die Konzernweisung Anti-Korruption und weitere spezifische Weisungen definieren korrekte bzw. verbotene Verhaltensweisen. Alle Kadermitarbeitenden werden via E-Learning-Einheiten geschult und exponierte Mitarbeitende zusätzlich speziell instruiert. Die zentrale Compliance-Funktion (Group Compliance) überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben.
Anonymer Meldekanal (Whistleblowing)
Allen Mitarbeitenden von Swisscom und Fastweb steht ein anonymer Meldekanal zur Verfügung, um fragwürdige Ereignisse oder Praktiken wie z.B. Korruption, Betrug, Verstösse gegen Gesetze und Richtlinien oder problematische Rechnungslegung zu melden. Ein zertifiziertes Meldesystem stellt die Vertraulichkeit der Meldung technisch sicher. Die Meldung wird durch Internal Audit gemäss einem definierten Prozess bearbeitet. Dabei garantiert Internal Audit als Instanz des Verwaltungsrats die grösstmögliche Objektivität und Unabhängigkeit. Zur Vereinfachung der Bearbeitung und zur Rückantwort kann die meldende Person – unter Wahrung ihrer Anonymität – einen Postkasten einrichten.
Corporate Governance und Vergütungsbericht
Corporate Governance
Mehrheitsaktionärin
51%
der Aktien hält die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund).
Organisation
Christoph Aeschlimann
ist seit Juni 2022 Swisscom CEO.
Verwaltungsrat, Konzernleitung
33%
beträgt Ende 2024 der Frauenanteil in den Leitungsgremien.
1 Grundsätze
Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung von Swisscom lassen sich bei ihrer Tätigkeit vom Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen ein und streben ganzheitlich wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele an. Der Verwaltungsrat unterhält eine wirksame, transparente Corporate Governance, die sich durch klar zugewiesene Verantwortlichkeiten auszeichnet und sich nach anerkannten Standards richtet. Swisscom berücksichtigt dabei namentlich die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2024 der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.
Der Dialog der jeweiligen Swisscom Fachbereiche mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren Anspruchsgruppen ermöglicht es dem Verwaltungsrat, aufkommende Trends frühzeitig zu erkennen und die Corporate Governance bei Bedarf neuen Anforderungen anzupassen.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten und im Organisationsreglement festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität und zur Beachtung der Gesetze sowie aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden.
Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze2 Konzernstruktur und Aktionariat
2.1 Konzernstruktur
Operative Konzernstruktur
Die Swisscom AG ist eine Holdinggesellschaft und verantwortlich für die Oberleitung des Swisscom Konzerns. Der Konzern umfasst am 31. Dezember 2024 die folgenden fünf Konzernbereiche, die jeweils Stabsfunktionen wahrnehmen: Group Business Steering, Group Human Resources, Group Strategy & Business Development, Group Communications & Responsibility sowie Group Security & Corporate Affairs. Hinzu kommen die Geschäftsbereiche Residential Customers, Business Customers und IT, Network & Infrastructure sowie mehrere Konzerngesellschaften, darunter die italienische Fastweb S.p.A.
Der Verwaltungsrat der Swisscom AG hat die Führung des laufenden Geschäfts an den CEO Swisscom AG delegiert. Dieser bildet zusammen mit den Leiterinnen und Leitern der Konzern- und der Geschäftsbereiche die Konzernleitung.
Das folgende Organigramm zeigt die operative Konzernstruktur am 31. Dezember 2024.

Die Geschäftstätigkeit wird durch die Swisscom Konzerngesellschaften ausgeführt. Eine Kompetenzordnung, die vom Verwaltungsrat der Swisscom AG vorgegeben ist, sichert die strategische und finanzielle Führung. Die Gesellschaften des Konzerns sind in die drei Kategorien strategisch, wichtig und übrige eingeteilt. Als strategische Gesellschaften gelten die Swisscom AG, die Swisscom (Schweiz) AG und die Fastweb S.p.A. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Geschäftsführer der strategischen Gesellschaften werden vom Verwaltungsrat der Swisscom AG ernannt und über die zuständigen gesetzlichen Organe gewählt. Der Verwaltungsrat der Swisscom (Schweiz) AG setzt sich aus dem CEO Swisscom AG als Präsident, dem CFO Swisscom AG und dem Leiter des Geschäftsbereichs Business Customers zusammen. Die Geschäftsführung der Swisscom (Schweiz) AG wird durch den CEO Swisscom AG wahrgenommen. Im Verwaltungsrat der Fastweb S.p.A. nimmt der CEO Swisscom AG als Präsident zusammen mit dem CFO Swisscom AG, der Leiterin Group Strategy & Business Development Swisscom AG sowie dem Head of Accounting Swisscom Einsitz. Der Verwaltungsrat wird durch ein unabhängiges, externes Mitglied sowie den Delegierten des Verwaltungsrats ergänzt, dem die Geschäftsführung übertragen ist. Fastweb kontrolliert zwei Tochtergesellschaften. Alle weiteren Gesellschaften des Swisscom Konzerns sind führungsmässig einem Konzern- oder Geschäftsbereich zugeordnet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der weiteren Konzerngesellschaften sowie deren Geschäftsführer werden vom CEO Swisscom AG bestimmt. Vereinzelt amtieren externe Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats. Eine Liste der Konzerngesellschaften – unter Angabe von Firma, Sitz, Beteiligungsquote und Aktienkapital – ist in Erläuterung 5.5 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten.
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Für die finanzielle Berichterstattung sind die Geschäftsbereiche und Konzerngesellschaften von Swisscom einzelnen Segmenten zugeordnet. Weitere Informationen zur Segmentberichterstattung sind im Lagebericht enthalten.
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Änderung in der operativen Konzernstruktur
Swisscom hat per 31. Dezember 2024 die Akquisition von Vodafone Italia vollzogen. Die beiden strategischen Gesellschaften Fastweb S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. treten fortan als «Fastweb + Vodafone» im Markt auf. Beide Gesellschaften werden über eine personell gleich besetzte Geschäftsleitung (Executive Committee) unter der Führung des bisherigen CEO Fastweb, Walter Renna, geführt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Fastweb S.p.A. bleibt bis zu ihrer Generalversammlung unverändert. Der Verwaltungsrat der Vodafone S.p.A. wurde mit Vollzug neu besetzt. Im ersten Quartal werden beide Verwaltungsräte mit Ausnahme einer Person identisch sein. Damit ist eine einheitliche Führung der Gesellschaften bis zu deren Fusion sichergestellt. Fastweb S.p.A. hat insgesamt vier direkt oder indirekt gehaltene Tochtergesellschaften.
Per 1. April 2025 werden weitere Strukturänderungen umgesetzt. Eine schlankere und effizientere Gruppenleitung (ehemals Konzernleitung), bestehend aus Christoph Aeschlimann (Group CEO), Eugen Stermetz (Group CFO), Isa Müller-Wegner (Head Group Strategy & Development) und Klementina Pejic (Head of Group Human Resources) wird das Unternehmen gruppenweit steuern, während dem das Geschäft in der Schweiz und in Italien je von einem Executive Committee (Geschäftsleitung) geführt werden wird. Das Executive Committee für Swisscom Schweiz setzt sich aus den neun Personen zusammen, die bis Ende März 2024 die Swisscom Konzernleitung bilden und die sich in ihrer Arbeit schon jetzt primär auf das Schweizer Geschäft fokussierten. Damit sind im Schweizer Geschäft auch künftig Stabilität und Kontinuität sichergestellt.
Kotierte Gesellschaft
Die Swisscom AG ist eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Ittigen (Kanton Bern, Schweiz). Sie ist im Standard Beteiligungsrechte, Substandard International Reporting, der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 874251; ISIN-Nummer CH0008742519; Symbol SCMN).
Der Handel in den USA erfolgt Over the Counter (OTC) als Level-1-Programm (Symbol: SCMWY; ISIN-Nummer: CH008742519; CUSIP für ADR: 871013108). Im Rahmen des Programms gibt die Bank of New York Mellon Corporation die American Depositary Shares (ADS) aus. ADS sind amerikanische Wertpapiere, die Swisscom Aktien repräsentieren. Dabei entsprechen 10 ADS einer Aktie. Die ADS werden durch American Depositary Receipts (ADR) nachgewiesen.
Am 31. Dezember 2024 hat die Börsenkapitalisierung der Swisscom AG CHF 26’134 Mio. betragen. Der Swisscom Konzern umfasst keine weiteren börsenkotierten Gesellschaften.
2.2 Bedeutende Aktionäre
Nach Art. 120 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG) besteht die Pflicht, eine Beteiligung gegenüber der Swisscom AG sowie der SIX Swiss Exchange offenzulegen, wenn eine meldepflichtige Person oder Gruppe einen Anteil von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent der Stimmrechte an der Swisscom AG erreicht, über- oder unterschreitet, und zwar ungeachtet der Möglichkeit ihrer Ausübung. Die detaillierten Offenlegungsvorschriften sind in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) definiert. Gemäss der FinfraV-FINMA sind Nominee-Gesellschaften, die nicht nach freiem Ermessen entscheiden können, wie Stimmrechte ausgeübt werden, nicht zur Offenlegung verpflichtet. Da eine Meldepflicht nur besteht, wenn eine der oben genannten Grenzen erreicht, unterschritten oder überstiegen wird, kann die aktuelle Beteiligungsquote der bedeutenden Aktionäre gegenüber dem Zeitpunkt ihrer letzten Meldung jederzeit abweichen.
Die Beteiligungsmeldungen können unter folgender Website der SIX Exchange Regulation eingesehen werden: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/. Am 7. Mai 2024 hat die UBS Fund Management (Switzerland) AG eine Beteiligung von 3,46% an der Swisscom AG gemeldet. Die BlackRock Inc., New York, hat 2017 eine Beteiligung an der Swisscom AG von 3,44% der Stimmrechte gemeldet. Seither hat keine der Gesellschaften ein Erreichen oder eine Über- oder Unterschreitung der meldepflichtigen Grenzen (3% bzw. 5%) mitgeteilt.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) hält als Mehrheitsaktionärin am 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr 50,95% der ausgegebenen Aktien der Swisscom AG. Das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) schreibt vor, dass der Bund die Kapital- und Stimmenmehrheit an der Swisscom AG halten muss. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär des Unternehmens erreichen will. In der Regel dreimal pro Jahr führen die zuständigen Departemente (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK sowie Eidgenössisches Finanzdepartement EFD) unter der Leitung des Vorstehers des UVEK mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats, dem CEO und dem Bundesvertreter sog. Eignergespräche. Daran nimmt ferner der Leiter Group Security & Corporate Affairs in seiner Funktion als Sekretär des Verwaltungsrats teil. Im Rahmen dieser Gespräche nehmen die Beteiligten eine Standortbestimmung hinsichtlich der Zielerreichung vor. Nach Abschluss des Geschäftsjahres beurteilt der Bundesrat die Zielerreichung.
Siehe unter www.swisscom.ch/ziele_2022-2025