Allgemeine Informationen und Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Allgemeine Angaben
Der Swisscom Konzern (im Weiteren als Swisscom bezeichnet) bietet Telekomdienste an. Er ist zur Hauptsache in der Schweiz und in Italien tätig. Die Konzernrechnung per 31. Dezember 2024 umfasst die Swisscom AG als Holdinggesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Swisscom AG ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Ittigen bei Bern. Ihre Adresse lautet: Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Swisscom ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Anzahl ausgegebener Aktien hat unverändert zum Vorjahr 51’801’943 Stück betragen. Die Aktien haben einen Nominalwert von CHF 1 und sind voll liberiert. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Mehrheitsaktionärin der Swisscom AG ist wie im Vorjahr die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund). Der Bund muss gemäss geltendem Gesetz die kapital- und stimmenmässige Mehrheit halten. Der Verwaltungsrat von Swisscom hat die Freigabe der vorliegenden Konzernrechnung am 12. Februar 2025 genehmigt. Bis zu diesem Datum fanden keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag statt. Die Konzernrechnung wird der Generalversammlung der Aktionäre der Swisscom AG vom 26. März 2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Übernahme Vodafone Italia
Swisscom hat im März 2024 mit Vodafone Group Plc einen Kaufvertrag zur Übernahme von 100% der Vodafone Italia für einen Kaufpreis von EUR 8,0 Mrd. (cash and debt free) unterzeichnet. Die Transaktion wurde nach Erhalt aller regulatorischen Genehmigungen am 31. Dezember 2024 vollzogen. Weitere Informationen zur Transaktion sind in Erläuterung 5.3 enthalten. Bis zum Vollzug der Transaktion hatte Swisscom nur eingeschränkten Zugang zu Informationen von Vodafone Italia. Aus diesem Grund sowie aufgrund der kurzen Zeitdauer zwischen Vollzug der Transaktion und Erstellung der Konzernrechnung 2024 war es für Swisscom nicht möglich, sämtliche Informationen für die Offenlegung nach den IFRS Accounting Standards zu ermitteln und entsprechend offenzulegen. Wo die Offenlegung nicht praktikabel war, wurde dies entsprechend vermerkt.