1 Grundsätze
Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung von Swisscom lassen sich bei ihrer Tätigkeit vom Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen ein und streben ganzheitlich wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele an. Der Verwaltungsrat unterhält eine wirksame, transparente Corporate Governance, die sich durch klar zugewiesene Verantwortlichkeiten auszeichnet und sich nach anerkannten Standards richtet. Swisscom berücksichtigt dabei namentlich die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2024 der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.
Der Dialog der jeweiligen Swisscom Fachbereiche mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren Anspruchsgruppen ermöglicht es dem Verwaltungsrat, aufkommende Trends frühzeitig zu erkennen und die Corporate Governance bei Bedarf neuen Anforderungen anzupassen.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten und im Organisationsreglement festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität und zur Beachtung der Gesetze sowie aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden.
Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze