1 Grundsätze
Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung von Swisscom lassen sich bei ihrer Tätigkeit vom Ziel der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensführung leiten. Bei ihren Entscheidungen beziehen sie die legitimen Interessen der Swisscom Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen ein. Der Verwaltungsrat unterhält zu diesem Zweck eine wirksame, transparente Corporate Governance, die sich über klar zugewiesene Verantwortlichkeiten auszeichnet und sich nach anerkannten Standards ausrichtet. Swisscom erfüllt namentlich die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2014 der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft, sowie die Vorgaben der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV).
Der Austausch der jeweiligen Fachbereiche mit Investoren, Stimmrechtsberatern und weiteren Anspruchsgruppen ermöglicht es dem Verwaltungsrat, frühzeitig Trends zu erkennen und die Corporate Governance bei Bedarf neuen Anforderungen anzupassen.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten, im Organisationsreglement sowie in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse festgelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität sowie zur Beachtung der Gesetze und aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden.
Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Siehe unter www.swisscom.ch/grundsaetze