Mitarbeitende in Italien
Die gesetzlichen Arbeitsbedingungen in Italien beruhen auf dem Gesamtarbeitsvertrag (Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro, CCNL), einem staatlichen Tarifvertrag. Der CCNL legt die Arbeitsbedingungen zwischen Fastweb und ihren Mitarbeitenden fest. Er enthält ebenso Bestimmungen zu den Beziehungen zwischen Fastweb und den Gewerkschaften. Fastweb steht im Dialog mit den Gewerkschaften sowie den Vertretern der Mitarbeitenden und bezieht diese bei umfassenden betrieblichen Änderungen zu einem frühen Zeitpunkt ein.
Für die dem CCNL unterstellten Mitarbeitenden gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Zu den Leistungen des staatlichen Tarifvertrags gehören ferner 5 Wochen Ferien, ein Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen sowie 1 Tag Vaterschaftsurlaub. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall garantiert Fastweb eine vollständige Lohnfortzahlung für 180 Tage und anschliessend die Hälfte des Lohns für weitere 185 Tage. Die bei Fastweb geltenden Arbeitsbedingungen ermöglichen den Mitarbeitenden einen guten Ausgleich zwischen privaten Bedürfnissen und beruflichen Anforderungen. Hierfür sind besonders die folgenden Massnahmen verantwortlich, die in einer mit den Gewerkschaften im Jahr 2001 abgeschlossenen Vereinbarung festgehalten sind: flexible Bürozugangszeiten, Smart Working und Homeoffice sowie für Mütter Wunschschichten oder vorübergehende Teilzeittätigkeiten.
Wettbewerbsfähige Gesamtlöhne sollen hoch qualifizierte Spezialisten und Mitarbeitende auf Kaderstufe an Fastweb binden. Das Lohnsystem von Fastweb umfasst einen Grundlohn, eine kollektive variable Erfolgsbeteiligung für Mitarbeitende und eine leistungsbezogene variable Komponente für Führungskräfte, die vom Erreichen individueller Vorgaben und der Unternehmensziele abhängig ist. Der Grundlohn wird auf Grundlage der Funktion, der individuellen Leistung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt festgelegt. Die variable Erfolgsbeteiligung wird gemäss dem mit den Gewerkschaften vereinbarten Modell ausgerichtet. Fastweb hält sich an den vom CCNL festgelegten gesetzlichen Mindestlohn.